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Wer mehr wissen will, kann sich mit dem Button „weiter“ seinen persönlichen TAN abrufen, um im zweiten Schritt - ganz einfach- sämtliche Informationen zum jeweiligen Anbieter in Form einer ausführlichen und transparenten Deckungsübersicht downloaden.

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Alle 7 Anbieter im Vergleich

Private Krankenversicherung einfach erklärt!

In Zeiten wie diesen wünschen sich viele Menschen eine private Krankenversicherung, sowohl für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus, als auch für ambulante Behandlung bei einem Wahlarzt. 

Die gesetzliche Versicherung deckt zwar die Grundversorgung ab, eine zusätzliche private Krankenversicherung bringt aber erhebliche Mehrleistungen und weitere Annehmlichkeiten.

Hier finden Sie wichtige Informationen, um die für Sie beste private Krankenversicherung zu finden:

Was ist eine Sonderklasseversicherung?

Niemand ist gerne im Krankenhaus, aber im Fall des Falles haben Sie mit der Sonderklassenversicherung die beste Vorsorge getroffen.

Was ist eine Wahlarztversicherung?

Mit einer Wahlarztversicherung sind die Kosten für die ambulante Heilbehandlung inkl. Ganzheits- und Alternativmedizin im von der jeweiligen Versicherung vorgegeben Umfang versichert.

Was ist eine Optionsversicherung?

Für den Abschluss einer Sonderklassenversicherung wird ein entsprechend guter Gesundheitszustand vorausgesetzt. Mit steigendem Alter erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheiten auftreten.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen und Themen rund um private Krankenversicherungen.

Auf Grund der gesetzlichen Lage darf die ÖGK nur 80 Prozent jenes Betrages rückerstatten, den die Kasse bei Inanspruchnahme entsprechender Vertragspartnerinnen/Vertragspartner für dieselben Leistungen aufgewendet hätte.  Für privat erbrachte Leistungen, die im Tarifkatalog der ÖGK nicht enthalten sind, kann die ÖGK keinen Kostenersatz leisten.

Bei der Wahlarztversicherung erhalten Sie nach Einreichung der Rechnung bei der ÖGK die volle Differenz auf die Wahlarztrechnung refundiert.

Pro Quartal und Fachgebiet kann nur eine Ärztin/ein Arzt auf Kassenkosten in Anspruch genommen werden, ausgenommen sind  Erste-Hilfe-Leistungen, Wohnsitzwechsel und Urlaub der/des bisher behandelnden Ärztin/Arztes.

Bei der Wahlarztversicherung können Sie ganz nach Belieben die Ärzte wechseln.

Da in diesem Quartal bereits Kostenersatz für eine Wahlärztin/einen Wahlarzt eines bestimmten Fachgebietes geleistet wurde, ist eine weitere  Kostenübernahme für dasselbe Fachgebiet nicht möglich.

Bei der Wahlarztversicherung können Sie ganz nach Belieben die Ärzte wechseln. 

Nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ist die Leistungszuständigkeit der Kasse auf Krankenbehandlungen beschränkt, bei denen eine anerkannte Heilmethode angewendet werden muss.
Da diese Voraussetzung im gegebenen Fall nicht vorliegt, ist eine Kostenerstattung bzw. ein Kostenzuschuss leider nicht möglich.

In der privaten Wahlarztversicherung gelten auch alternative Behandlungen wie z.B. die traditionelle chinesische Medizin mitversichert.