Privatpatienten haben es einfach besser!
Mit einer Wahlarztversicherung sind die Kosten für die ambulante Heilbehandlung inkl. Ganzheits- und Alternativmedizin im von der jeweiligen Versicherung vorgegeben Umfang versichert.
Ebenso werden von den meisten Versicherungen Kosten für Medikamente und Heilbehelfe (z.B. Brillen) bis zu bestimmten Jahreshöchstbeträgen übernommen.
Unter “ambulanter Heilbehandlung” versteht man alle medizinischen Leistungen, die ein behandelnder Arzt, Heilpraktiker, Privatarzt oder Psychotherapeut in der Praxis oder im Ambulatorium eines Krankenhauses erbringt.
Ein ambulanter Tarif kann entweder alleine oder auch in Kombination mit einer Sonderklasseversicherung für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen werden.
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